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Spezialisierte Anwälte für Fluggastrechte.
Auch ältere Fälle können noch durchgesetzt werden.
Bei Flugverspätungen ab 3 Stunden oder Annullierungen haben Sie Anspruch auf 250€ bis 600€ pro Person, abhängig von der Flugstrecke. Kurzstrecke (bis 1.500 km): 250€, Mittelstrecke (1.500–3.500 km): 400€, Langstrecke (über 3.500 km): 600€.
Alle Flüge, die in der EU starten oder mit einer EU-Airline in der EU landen. Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend.
Die Prüfung ist komplett kostenlos. Nur im Erfolgsfall wird eine Provision fällig – Sie tragen kein Kostenrisiko.
Die meisten Fälle werden innerhalb von 2–4 Monaten abgeschlossen. Bei gerichtlicher Durchsetzung kann es länger dauern.
Bei außergewöhnlichen Umständen wie extremem Wetter oder Streiks entfällt der Anspruch teilweise. Wir prüfen Ihren Fall individuell und ehrlich.
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